Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allg. Verkaufs- und Zahlungsbedingungen der Louis Guntrum Weinkellerei GmbH, 55283 Nierstein/Rhein

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen liegen allen Lieferungen und Leistungen der Louis Guntrum Weinkellerei GmbH zugrunde. Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich, es sei denn, sie entsprechen unseren Bedingungen; ansonsten werden sie auch dann nicht Bestandteil der Vereinbarungen mit uns, wenn wir ihnen nach Bekanntwerden nicht nochmals widersprechen.

I. Angebot, Vertragsabschluss

1.) Vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Absprachen im Einzelfall sind unsere Angebote freibleibend.

2.) Alle Vereinbarungen mit uns über Lieferungen und Leistungen oder die Änderung und/oder Ergänzung solcher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform bzw. werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich, die dann auch für den Umfang unserer Liefer- und Leistungsver-pflichtung maßgeblich ist.

3.) Vertreter und Agenten unseres Hauses sind vorbehaltlich einer ausdrücklichen und schriftlichen, für den Einzelfall erteilten Vollmacht nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der Louis Guntrum Weinkellerei GmbH berechtigt. Angaben und Zusagen der Vorgenannten binden uns nicht, es sei denn, wir haben sie ausdrücklich und schriftlich bestätigt.

II. Preise, Konditionen

1.) Angebote und/oder Verkäufe erfolgen, soweit anderes nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, zu unseren jeweils gültigen Preisen und Konditionen.

2.) Unsere Preise verstehen sich vorbehaltlich anders lautender ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung in Euro ab Kellerei/Lager inkl. Glas und Verpackung zzgl. Sektsteuer und der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der bei Fälligkeit gegebenen Höhe.

3.) Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liefern wir ab einer Bestellung von mindestens 36 Flaschen pro Bestellung, sortiert, frei Haus; anderenfalls berechnen wir Frachtkosten lt. nachstehender Staffel:

1-6 Flaschen = € 7,50 / 7-12 Flaschen = € 9,50 / 13 – 18 Flaschen = € 14,00 / 19 – 24 Flaschen = € 19,00 / 25 – 36 Flaschen = € 28,50.

4.1 Vorbehaltlich anders lautender ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung sind unsere Rechnungen spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, Lieferung unterstellt. Der erforderliche Betrag ist in netto Kasse so rechtzeitig auf unser Konten einzubezahlen, dass er uns dort bei vorgenannter Fälligkeit uneingeschränkt zur Verfügung steht.

4.2 Bei Neukunden bzw. Erstbestellungen erwarten wir Vorauskasse. In solchen Fällen übermitteln wir per Post oder E-Mail eine Vorab-Rechnung und führen die Lieferung aus, sobald der Rechnungsbetrag auf unserem nachstehend angegebenen Konto gutgeschrieben ist, nämlich:

Volksbank Darmstadt Mainz eG
Neubrunnenstr. 2, 55116 Mainz
Konto-Nr. 623 763 018 – BLZ 551 900 00
IBAN: DE30 5519 0000 0623 7630 18.

4.) Die Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Käufers gegen uns zulässig. Dies gilt auch bei Vermögensverschlechterungen des Verkäufers.

III. Lieferungen/Termine

1.) Der Verkauf unserer Erzeugnisse erfolgt mangels abweichender schriftlicher und ausdrücklicher Vereinbarung stets ab Kellerei/Lager, dies auch dann, wenn wir die Auslieferung übernommen haben.

2.) Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen und -termine steht unter dem Vorbehalt unserer eigenen rechtzeitigen Selbstbelieferung; unterbliebene Selbstbelieferung wie sonstige Verzögerungen werden wir dem Käufer unverzüglich mitteilen.

3.1 Ist der Käufer uns gegenüber in Annahmeverzug, geht die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware mit Eintritt dieses Verzuges auf den Käufer über; dieser Verzug berührt aber die Zahlungsverpflichtung des Käufers nicht. In solchen Fällen sind wir zudem berechtigt, alle anfallenden Mehrkosten dem Käufer zu berechnen.

3.2 Von uns versandbereit gemeldete Waren sind vom Käufer unverzüglich, jedenfalls zum vereinbarten Termin zu übernehmen. Erfolgt die Übernahme nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Mitteilung der Versandbereitschaft oder dem vereinbarten Liefertermin, können wir die Ware auf Kosten des Käufers an diesen versenden oder einlagern. In einem solchen Fall wird der Kaufpreis/Kaufpreisteil sofort zur Zahlung fällig.

4. Sind wir in Verzug, kann der Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware nicht bis zum Ende der gesetzten Nachfrist als versandbereit gemeldet wird. Geht eine Lieferverzögerung auf eine ebensolche unseres Vorlieferanten zurück, haben wir auf Verlangen des Käufers unsere etwaigen Ansprüche gegen den Vorlieferanten an den Käufer bis zur Höhe dessen Schaden abzutreten. Schadensersatzansprüche gegen uns wegen Verzug sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

5. Wir sind berechtigt, soweit anderes nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, Teillieferungen zu tätigen.

IV. Eigentumsvorbehalt

1.) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Wegfertigung aller unserer Forderungen (einschließlich Nebenforderungen) aus dem der Lieferung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis vor; d.h., das Eigentum an dem Liefergegenstand geht erst nach/mit vollständiger Zahlung unserer Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis auf den Käufer über.

2.) Anerkennt die Rechtsordnung des Staates, in den die Ware vereinbarungsgemäß geliefert wird (= Empfangsstaat) den vorstehend vereinbarten Eigentumsvorbehalt nicht an, verpflichtet sich unser Käufer bereits mit Abschluss des Kaufvertrages/ Liefervertrages, der Louis Guntrum Weinkellerei GmbH ein (besitzloses) Pfandrecht oder gleichwertiges Sicherungsrecht (z.B. Mortgage) an den gelieferten Waren gemäß den Bestimmungen des Empfangsstaates zur Absicherung unserer Forderungen zu bestellen. Dieses Pfandrecht/Sicherungsrecht endet mit der vollständigen Zahlung.

3.) Der Käufer ist verpflichtet, unsere Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren und diese als solche auch zu kennzeichnen. Diese Vorbehaltsware ist auf Kosten des Käufers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Elementarschäden zu versichern. Der Käufer tritt bereits hiermit seine Ansprüche gegen seinen Versicherer sicherungshalber an uns ab.

4.) Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines üblichen und ordentlichen Geschäftsgangs zu veräußern, wenn er gleichzeitig seine Forderungen gegen seinen Abnehmer aus diesem Weiterverkauf an uns abtritt. Dies vorausgeschickt tritt der Käufer bereits mit Abschluss des Liefervertrages mit uns seine Ansprüche gegen einen potentiellen Käufer an die Louis Guntrum Weinkellerei GmbH ab, die die Abtretung annimmt. Der Käufer bleibt bis auf Widerruf zum Einzug der nach dem Vorstehenden abgetretenen Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber unserem Hause nachkommt.

5.1 Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für den Verkäufer. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so besteht zwischen uns und unserem Käufer schon jetzt Einvernehmen darüber, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf uns übergeht; wir nehmen hiermit die Übereignung an. Der Käufer bleibt unser unentgeltlicher Verwahrer.

5.2 Bei der Verarbeitung mit noch im Fremdeigentum stehenden Waren erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware.

5.3 Der Käufer tritt hiermit seine etwaigen Forderungen aus der Weiterverarbeitung an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an.

5.4 Wir sind verpflichtet, auf Verlangen des Käufers die uns nach dem Vertrag zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

5.5 Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.

V. Gewährleistung/Haftung

1.) Wir gewährleisten, dass die von uns gelieferten Weine und sonstige Erzeugnisse des Weinbaus zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs den getroffenen Vereinbarungen, den Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der EU entsprechen, mängelfrei und uneingeschränkt zum menschlichen Verzehr geeignet sind.

Garantien i.S. von § 434 BGB übernehmen wir nicht.

Stellen die Vorschriften des Bestimmungslandes an die Einfuhr- oder Verkehrsfähigkeit der von uns zu liefernden Erzeugnisse besondere Anforderungen, gehen diese ausschließlich zu Lasten des Käufers/Importeurs, es sei denn wir haben darüber ausdrückliche und schriftliche Absprachen getroffen.

2.) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung geht mit der Übergabe an Frachtführer/Spediteur auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn wir die Auslieferung übernommen haben.

3.) Mängel, die bei ordnungsgemäßer Überprüfung der gelieferten Ware erkennbar sind, müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Eintreffen der Ware am Empfangsort schriftlich gegenüber uns gerügt werden. Mängel, die erst später festgestellt werden können (sog. verdeckte Mängel), sind dann unverzüglich zu rügen. Für die Rechtzeitigkeit der Rüge kommt es auf deren Zugang bei der Louis Guntrum Weinkellerei GmbH an.

4.) Wir sind berechtigt, zur Überprüfung der Reklamation die Überlassung von mindestens 2 Mustern der gelieferten Ware zu fordern wie ggf. diese durch einen Beauftragten besichtigen und überprüfen zu lassen.

5.) Der Käufer hat Kenntnis davon, dass Weine und sonstige Erzeugnisse des Weinbaus sorgfältig zu behandeln und insbesondere vor Hitze zu schützen sind. Für Mängel, die auf unsachgemäßer Behandlung beruhen, stehen wir nicht ein.

6.) Bei berechtigter Mängelrüge hat der Käufer Anspruch auf Ersatzlieferung. Ist eine solche nicht möglich, hat der Käufer die gesetzlichen Rechte und Ansprüche.

7.1 Soweit die Louis Guntrum Weinkellerei GmbH nach Gesetz oder Vertrag zum Schadensersatz verpflichtet ist, haftet sie nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden ihres gesetzlichen Vertreters, ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Solche Schadensersatzansprüche beschränken sich zudem auf den Ersatz des vernünftigerweise vorhersehbaren unmittelbaren Schadens; für entgangenen Gewinn haften wir nicht.

7.2 Haften wir nach dem Gesetz für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus dem Produkthaftungsgesetz, findet die vorstehende Ziff. 7.1 keine Anwendung, soweit sie dazu im Widerspruch steht.

7.3 Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich überhaupt zulässig, ausgeschlossen.

8.) Die Ansprüche des Käufers, insbesondere solche aus Gewährleistung verjähren in 12 Monaten ab Lieferung gleichermaßen Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels, es sei denn, uns ist Arglist vorwerfbar. Liegt ein Kaufvertrag mit einem Verbraucher vor, gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

VI. Sonstiges

1.) Wir sind berechtigt, sämtliche Daten, die im Rahmen der Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit dem Käufer benötigt werden, insbesondere personenbezogene Daten zu speichern und zu verarbeiten, ggf. auch zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung weiterzugeben.

2.) Auf diese Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen und alle Vereinbarungen zwischen uns dem Käufer, das Zustandekommen solcher Vereinbarungen, deren Beendigung und alle aus diesen Vereinbarungen resultierenden Rechte und Pflichten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

3.) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, national und international das Landgericht Mainz; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch vor dem für ihn zuständigen Gericht zu verklagen.

4.) Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht; Ergänzungen und/oder Änderungen dieser Bedingungen wie des im Einzelfall geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

5.) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise – gleich aus welchem Grund – ebenso wie eine sonstige Bestimmung des Vertrages zwischen uns und dem Käufer unwirksam werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen oder des Vertrages als Ganzen nicht. Für diesen Fall sind wir und der Käufer vielmehr verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu vereinbaren, die zu dem nämlichen wirtschaftlichen Ergebnis führt.

VII. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr finden.

Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de

Wir erklären allerdings, zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren weder bereit noch verpflichtet zu sein.

Nierstein, 11.11.2020