Druckversion - Donnerstag, 17. Mai 2012
Druckversion der Seite "Sulfite"
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Eine Novellierung der Kennzeichnungsrichtlinie im EU-Lebensmittelrecht verlangt ab 25. November 2005 eine Kennzeichnung möglicher allergener Bestandteile von Lebensmitteln auf der Verpackung. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf die Verwendung von Schwefeldioxid in der Weinbereitung, obwohl SO2 nicht als Allergen im klassischen Sinne bezeichnet werden kann. Mit der Verpflichtung zur Kennzeichnung verändert sich unsere Weinbereitung in keiner Weise und die Bekömmlichkeit und positiven gesundheitlichen Aspekte bleiben in Zukunft so sichergestellt wie sie es in der Vergangenheit gewesen sind. Zur präziseren Erläuterung des Sachverhaltes erlauben wir uns folgende Ausführungen:
Auszug aus "Der deutsche Weinbau" Nr. 18 vom 09.09.2005
Warum schwefeln?
Das Schwefeln (SO2, Schwefeldioxid, Schweflige Säure, Sulfite) ist eine traditionelle antimikrobielle und antioxidative Maßnahme, die schon im griechischem Altertum praktiziert wurde. Der Wein wird vor schädlichen Bakterien und Schimmelpilzen geschützt und eine farbliche oder geschmackliche Veränderung durch Lufteinfluß (Firngeschmack, Braunwerden) verhindert. Außerdem bindet der Schwefel auch unerwünschte Gärungsnebenprodukte und stabilisiert die gesundheitlich positiv bewerteten Polyphenole. Letztere verlieren ohne Schwefel schnell ihren präventiven, antioxidativen Effekt und Rotwein seine wichtigsten Farbkomponenten. Es gibt keine andere Substanz, die solch wichtige Eigenschaften verbindet, wie die selektive antimikrobielle und antioxidative Wirkung mit den enzymhemmenden Eigenschaften. Versuche, Schwefel durch andere Mittel, wie Ascorbinsäure, zu ersetzen, haben die Erwartungen nicht erfüllt.
„Schwefeln“ erfolgt heute mit flüssigem SO2 oder festem Kaliumdisulfit, das als solches dem Wein/Most hinzugefügt wird. In der gleichen Form wird es unter normalen physiologischen Bedingungen von Hefen bei der Gärung gebildet und liegt deshalb in allen Weinen in geringen Konzentrationen (bis zu 40 ml SO2/l) obligatorisch vor. „Schwefelfreien“ Wein gibt es demnach nicht!
Die Höchstgehalte sind nicht deutsch, sondern europäisch einheitlich geregelt. Der Gehalt an SO2, der beim „in Verkehr bringen“ des Weines zum unmittelbaren Verbrauch nicht überschritten werden darf, beträgt zur Zeit bei:
- Rotwein 160 mg/Liter
- Weiß-/Roséwein 210 mg/Liter.
Abweichend davon dürfen Weine mit einem Restzuckergehalt über 5 g/l folgende Werte haben:
- Rotwein 210 mg/Liter
- Weiß-/Roséwein 260 mg/Liter
- Spätlesen (und eine Reihe ausländischer Weine) 300 mg/Liter
- Auslesen und ähnliche ausländische Weine 350 mg/Liter,
- in Beerenauslesen und Trockenbeerenauslesen 400 mg/Liter.
Die Einhaltung dieser Werte wird analytisch kontrolliert. In der Praxis werden heute ohnehin nicht mehr als die technisch nötige Menge angewandt und die meisten Weine sind weit von den Höchstgrenzen an SO2 entfernt. Im Durchschnitt muß man im Wein mit Konzentrationen von 100 bis 200 mg/l SO2 rechnen, wobei die Gehalte vom Restzuckergehalt abhängen.
Wie wirkt SO2 / Sulfite im Körper?
Sulfite werden im Körper zu nicht reaktionsfähigem Sulfat oxidiert und als solches ausgeschieden. Dies geschieht mit Hilfe von bestimmten Enzymen (Sulfitoxidasen), ohne die kein Leben möglich wäre. Denn täglich werden etwa 2.500 mg SO2 aus Nahrungseiweißen im Organismus (endogen) gebildet, das entsorgt werden muß. Dazu kommt noch das Schwefeldioxid der Luft. Die Menge an sogenanntem endogenem „Schwefel“ ist damit erheblich größer als der durch Wein zugeführte.
Warum muß Schwefel gekennzeichnet werden?
Gemäß einer im vergangenen Jahr verabschiedeten Änderung der EU-Lebensmittelkennzeichnungs-richtlinie (2000/13/EG) müssen ab 25. November 2005 potenzielle Allergieauslöser auf den Verpackungen von Lebensmitteln deklariert werden. Zutaten, die dazu gezählt werden, sind in einer 12-Punkte-Liste aufgenommen und reichen von Gluten-haltigem Getreide über Erdnüsse und Eiweiß-produkte (Milch, Ei, Fisch, Krustentiere), Sellerie und Senf bis hin zu Schwefeldioxid und Sulfiten.
Die verlängerte EU-Richtlinie (2003/89/EG) schließt erstmals auch alkoholische Getränke ein, wodurch auch Wein unter die Deklarationspflicht fällt.
Da alle Weine mehr als 10 mg/l SO2 haben, müssen sämtliche Weine, die nach dem 25. November 2005 abgefüllt werden, den Zusatz „enthält Sulfit“ tragen. Vor dem 25. November 2005 abgefüllte Weine dürfen noch ohne Sulfit-Angabe in Verkehr gebracht werden.
Was ist eine Allergie?
Allergene – also Substanzen, die Allergien auslösen – sind meist Eiweiße, die im Blut die Bildung bestimmter Immunstoffe – hochspezifische Antikörper Immunglobulin (Ig) E – provozieren. Diese Antikörper verbinden sich mit dem Allergen und lösen eine allergische Reaktion aus.
Sulfit/Schwefeldioxid ist kein Allergen im klassischen Sinne. Es wird nicht immunologisch vermittelt, d.h. es provoziert keine speziellen Antikörper. Dennoch wird es in der genannten „Allergen-Gruppe“ aufgeführt, da es bei besonders empfindlichen Personen (pseudoallergische) Unverträglichkeitsreaktionen (sog. „Sulfit-Asthma“) auslösen kann. Diese können Astma-ähnlich sein und sich in Juckreiz, Nesselsucht, Fließschnupfen sowie Blutdruckabfall zeigen. Die sehr kleine Patientengruppe der „Sulfit-Allergiker“ (man geht von 10 % der Asthmatiker aus) muß auch bei moderatem Weingenuss Vorsicht walten lassen. Allerdings sollten diese Personen auch SO2-haltige Arznei- und Nahrungsmittel (vor allem Trockenfrüchte (500-2000 mg/kg), bestimmte Kartoffel- und Süßwarenerzeugnisse (400 mg/kg) meiden.
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